Allgemeine Hinweise
Die Messwerte des LÜN werden im Internet nach den Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dargestellt. Hierdurch ergeben sich insbesondere unterschiedliche Mittelungszeiten:
  • die Komponenten Schwefeldioxid (SO2) und Stickstoffoxide (NO2, NOx) werden als Einstundenmittelwerte bzw. als Tagesmittelwerte angegeben,
     
  • die Komponente Ozon (O3) wird als Einstundenmittelwert, als gleitender Achtstundenmittelwert bzw. als Tagesmittelwert angegeben,
     
  • die Komponente Kohlenmonoxid (CO) wird als gleitender Achtstundenmittelwert bzw. als Tagesmittelwert und
     
  • die Komponente Feinstaub (PM10) wird als gleitender Vierundzwanzigstundenmittelwert bzw. als Tagesmittelwert angegeben.

Gemäß einer Bund-/Länder-Vereinbarung werden Werte zwischen positiver und negativer Nachweisgrenze in die Bildung von Mittelwerten einbezogen, jedoch nicht als Einzelwert in Tabellen oder Verlaufskurven dargestellt.

Bei den meteorologischen Komponenten ist generell nur eine kleinräumige Betrachtung im Umfeld der Messstation zulässig.

Es ist zu beachten, dass die Messwerte aus Gründen der Aktualität sehr zeitnah im Internet veröffentlicht werden und damit nur als vorläufig anzusehen sind. Nachträgliche Änderungen als Folge einer späteren Validierung sind möglich.

Ozon (O3)
Messverfahren: UV-Absorption gem. DIN EN 14625 (s. auch Messverfahren)
Nachweisgrenze: 4 µg/m³
Auflösung LQI*: Einstundenmittelwerte
Auflösung MWA**: Einstundenmittelwerte und Tagesmittelwerte
*LQI=Luftqualitätsindex;       **MWA=Messwertarchiv
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