Allgemeine Hinweise | ||||||
Die Messwerte des LÜN werden im Internet nach den Vorgaben der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dargestellt.
Hierdurch ergeben sich insbesondere unterschiedliche Mittelungszeiten:
Zusätzlich zu den Schadstoffen, die in der 39. BImSchV benannt sind, werden Einstunden- bzw. Tagesmittelwerte des Klimagases Kohlendioxid (CO2) veröffentlicht. Gemäß einer Bund-/Länder-Vereinbarung werden Werte zwischen positiver und negativer Nachweisgrenze in die Bildung von Mittelwerten einbezogen, jedoch nicht als Einzelwert in Tabellen oder Verlaufskurven dargestellt. Bei den meteorologischen Komponenten ist generell nur eine kleinräumige Betrachtung im Umfeld der Messstation zulässig. Es ist zu beachten, dass die Messwerte aus Gründen der Aktualität sehr zeitnah im Internet veröffentlicht werden und damit nur als vorläufig anzusehen sind. Nachträgliche Änderungen als Folge einer späteren Validierung sind möglich. |
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Kohlendioxid (CO2) | ||||||
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